Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Für alle Aufträge der webfellows UG gelten folgende AGB als vereinbart:

1. Grundlegende Bestimmungen

1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Agentur webfellows UG - nachstehend "Agentur" genannt - mit ihrem Vertragspartner - nachstehend "Kunde" genannt.

1.2 Gegenstand ist die Erbringung von Agenturleistungen nach Angebot der Agentur und sofern vorhanden nach einem Lastenheft und/oder Screendesigns des Kunden.

1.3 Die Agentur wird die Interessen des Kunden nach bestem Gewissen und Können wahrnehmen. Der Kunde seinerseits wird im Sinne einer vertrauensvollen Zusammenarbeit alle benötigten Markt-, Produktions- und Verkaufszahlen und sonstige für die Leistung der Agentur wesentliche Daten zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung stellen.

2. Vertragsdurchführung

2.1 Grundlage der Agenturarbeit bildet die Angebotsannahme des Kunden. Wird das Briefing bzw. Sonstiges mündlich erteilt, wird ein entsprechende Kontaktbericht der Agentur zur verbindlichen Arbeitsunterlage.

3. Vergütung

3.1 Es gilt die im Angebot bzw. Angebotsannahme vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung ohne jeden Abzug fällig. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht der Agentur ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 6 % - über dem von der Europäischen Zentralbank bekannt gegebenen Basiszinssatz p.a. - zu. Das Recht der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens bleibt unberührt. Auch ist die Agentur berechtigt bei Zahlungsverzug und nach einmaliger Mahnung, ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten zu lassen.

3.2 Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, umfangreiche Planungen und dergleichen außerhalb der laufenden Betreuung ändert und/oder abbricht, wird er der Agentur alle angefallenen Kosten ersetzen und sie von allen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freistellen.

3.3 Für Dienstleistungen der Agentur gilt eine, wie im Angebot ausgewiesene prozentuale Anzahlung von der Gesamtsumme der Agenturleistungen bei Auftragsvergabe als vereinbart. Die Agentur beginnt erst mit dem Zahlungseingang bzw. einer schriftlichen Zahlungsbestätigung (Überweisungsbestätigung per E-Mail/Fax) mit der Ausführung der Tätigkeit.

3.4. Lizenzen, sofern im Auftrag enthalten, (Shopware, Plugins, Templates, SSL-Zertifikate) sind bei Auftragserteilung fällig.

3.5 Hosting Produkte, sofern im Auftrag enthalten, sind im Voraus fällig und werden von der Agentur per Lastschrift eingezogen.

3.6 Kauft die Agentur im Namen des Kunden Software, Plugins oder andere Lizenzen bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

3.7 Barauslagen und besondere Kosten, die der Agentur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet. Hierzu zählen z.B. außergewöhnliche Kommunikations-, Fahrt- und Übernachtungskosten.

3.8 Sämtliche Agenturleistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.

3.9 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder ist mit seinen Zahlungen im Verzug, ist die Agentur berechtigt, die Ergebnisse der bisherigen Agenturleistungen z.B. Plugins, Schnittstellen, Template-Designs etc. zurückzuverlangen bzw. kann deren Nutzung einschränken oder deren Nutzung ganz untersagen.

3.10 Sämtliche Leistungen der Agentur verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19 %.

3.11 Zusätzliche Leistungen, die von einem Angebot nicht abgedeckt sind, werden nach Rücksprache mit dem Kunden gesondert, entsprechend den aktuellen Tagessätzen der Agentur, in Rechnung gestellt.

4. Nutzungsrecht

4.1 Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung für die Dauer und im Umfang des Vertrages die Nutzungsrechte an allen von der Agentur im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.

5. Nutzungshonorar

5.1 Die Agentur erbringt eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Gesamtleistung:

Wenn der Kunde Agenturarbeiten außerhalb des Vertragsumfanges nutzt, wie:

- räumliche Ausdehnung (außerhalb des im Vertrag festgelegten Bereichs)
- zeitliche Ausdehnung (nach Beendigung des Vertrages)
- inhaltliche Ausdehnung (in abgeänderter, erweiterter oder umgestellter Form)
- Einsatz in anderen Werbeträgern

berechnet die Agentur ein zusätzliches Nutzungshonorar für die Dauer von längstens 5 Jahren, und zwar für das 1. Jahr in Höhe von 50 %, für das 2. Jahr 40 % und für das 3. Jahr 30 % der in Punkt 3 dieses Vertrages vereinbarten Vergütung.

6. Weitergabeverbot

6.1 Sämtliche Informationen einschließlich des Briefings oder sonstiger Anweisungen sind ausschließlich für die Agentur bestimmt. Dieser ist es ausdrücklich untersagt, die genannten Informationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben.

7. Haftung

7.1 Ist eine Daten-Migration aus bestehenden Softwaresystemen bestandteil des Angebots bzw. eines Auftrags, übernimmt die Agentur keine Haftung für die Vollständigkeit der Daten bzw. daraus resultierende Schäden. Auch kann die Agentur nicht Haftbar gemacht werden, wenn aus technischen Gründen keine fehlerfreie oder vollständige Daten-Migration durchgeführt werden kann.

7.2 Kommen bei einem Auftrag Software, Plugins, Templates oder ähnliches von Drittanbieter zum Einsatz, übernimmt die Agentur keine Garantie für deren einwandfreie Funktionsweise bzw. Kompatibilität zueinander. Auch kann die Agentur nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die durch den Einsatz solcher Leistungen und Produkte Dritter entstehen.

7.3 Die Agentur haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet die Agentur in demselben Umfang.

7.4 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (7.3) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung.

8. Vertragsbeginn

8.1 Ein Vertragsbeginn tritt mit schriftlicher Abgabe der korrespondierenden Willenserklärungen, d.h. Unterzeichnung einer Angebotsannahme in Kraft. Er wird für die in dem Angebot genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen. Soweit der Vertrag für eine unbestimmte Zeit abgeschlossen wurde, kann er mit einer Frist von 2 Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

9. Sonstige Bestimmungen

9.1 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

9.2 Der Agentur ist es erlaubt, auch ohne vorheriger Rücksprache mit dem Kunden, den Kunden in Ihren Publikationen als Referenz zu nennen.

Weitere Rechtstexte der webfellows UG: Impressum, AGB und Datenschutz

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